Häufig gestellte Fragen
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Was ist die Aufgabe einer Alltagsbegleiterin?
Ich helfe Ihnen z. B. beim Einkaufen, begleite Sie zu Terminen, bin bei Spaziergängen dabei, unterstütze Sie im Haushalt, kümmere mich um die Post oder höre einfach zu. Auch gemeinsame Unternehmungen und Sport sind möglich – alles ganz nach Ihren Wünschen. Ich persönlich übernehme auch anspruchsvollere Assistenzaufgaben wie Privatsekretariat, Reise- und Veranstaltungplanung sowie die Umsetzung größerer Projekte. Mein Angebot ist vielseitig – sprechen Sie mich einfach an. -
Was kann eine nach dem Plöner Modell ausgebildete Senioren-Assistentin?
Nach dem Plöner Modell ausgebildete Senioren-Assistentinnen sind in psychologischen, gesundheitlichen, rechtlichen und praktischen Fragen rund um die Seniorenbetreuung geschult und bieten entsprechend kompetente Unterstützung. -
Was ist der Unterschied zwischen einer Alltagsbegleitung und einem Pflegedienst?
Eine Alltagsbegleiterin ist Ihr persönlicher Beistand. Sie übernimmt nicht-pflegerische Tätigkeiten wie Besorgungen, Erledigungen, Organisatorisches, Begleitung zu Terminen oder Freizeit-Aktivitäten und ist für ein anregendes Miteinander da. Eine Pflegekraft ist dagegen für die medizinische und hygienische Versorgung verantwortlich. Dazu gehören z.B. Körperpflege, Medikation und Wundversorgung. -
Für welche Menschen ist die Alltagsbegleitung geeignet?
Alltagsbegleitung ist für Senioren, körperlich eingeschränkte Menschen und alle Personen geeignet, die sich im Alltag flexible Unterstützung mit Herz und Verstand wünschen. Auch Angehörige finden in Alltagsbegleitern eine effektive Entlastung, die für Menschlichkeit bürgt. -
Kann ich Sie regelmäßig buchen?
Ja, selbstverständlich! Viele meiner Kunden buchen mich wöchentlich oder monatlich – andere ganz spontan nach Bedarf. Ich bin flexibel und für Ihre persönlichen Wünsche offen. -
Wird Ihre Dienstleistung von der Pflegekasse übernommen?
Ja, bei einem anerkannten Pflegegrad können Sie meine Leistungen oft über den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat (§ 45b SGB XI) oder die Verhinderungspflege geltend machen. Ich helfe Ihnen gerne bei der Antragstellung. -
Wie finde ich heraus, ob Sie zu mir passen?
Das merken Sie meist sehr schnell. Das kostenlose persönliche Kennenlern-Gespräch reicht für einen umfassenden Eindruck, ob die Chemie und die Qualifikation stimmt. Ich nehme mir dafür viel Zeit – und wenn es für beide Seiten passt, legen wir los. -
Muss ich einen Vertrag oder ein Abo für die Alltagsbetreuung abschließen?
Keine Sorge, Sie müssen sich zu nichts verpflichten. Es gibt nur vorab vereinbarte Stundensätze, sonstige Bedingungen wie Kündigungsfristen gibt es grundsätzlich keine. -
Kann ich Ihre Alltagsbegleitung für Dritte buchen?
Natürlich können Sie das. Die Abrechnung erfolgt dann gern über Sie. Wenn Sie eher an ein Geschenk denken, dann habe ich einen wunderschönen Geschenk-Gutschein für Sie. Den Wert können Sie frei festlegen. Und sollte es mit der Chemie nicht klappen, bekommen Sie Ihr Geld zurück. -
Wie lang im Voraus muss ich Termine vereinbaren?
Auch wenn Sie kurzfristig Unterstützung benötigen, finden wir einen Weg. Dennoch gilt: Je rechtzeitiger Sie buchen, desto besser. -
Was kostet die Alltagsbegleitung?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Betreuungsleistung. Beschreiben Sie mir, wo Sie sich Unterstützung wünschen, dann erstelle ich Ihnen gern ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie mich einfach an. -
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen ab?
Ganz unkompliziert. Wir führen ein persönliches Kennenlerngespräch, besprechen Ihre Wünsche und entscheiden gemeinsam, wie ich Sie unterstützen kann. Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichen Stundensätzen, ich führe einen Stundenzettel, den Sie bei jedem Besuch unterschreiben und jedes Monatsende erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung. Alles unkompliziert und auf Augenhöhe. -
In welchen Stadtteilen von Hamburg sind Sie tätig?
Ich betreue Menschen in Eimsbüttel, Hoheluft-West, Eppendorf, Harvestehude und Rotherbaum. Aus alter Verbundenheit bin ich auch in Othmarschen und Flottbek tätig. Gern schaue ich, ob ich auch in Ihrer Nähe unterstützen kann. -
Wie rechnen Sie ab?
Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende. Darin sind Einsatzdaten, Stundenaufwand und Leistungsumfang detailliert aufgeführt. -
Was passiert, wenn ich kurzfristig absagen muss?
Dafür haben Sie sicher einen guten Grund. Wenn das nicht ständig vorkommt, ist das in Ordnung für mich. Sagen Sie einfach so früh wie möglich ab, damit ich entsprechend planen kann.
Nützliche Links
Hier finden Sie Links zu weiterführenden Informationen zu den Themen „Alltagsbegleitung“ und „Senioren-Assistenz“:
- Alltagsbegleitung und steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG
- Was macht eine Senioren-Assistentin? Informationen & Interview auf pflege.de
- Broschüre zur Senioren-Assistenz nach dem Plöner Modell
- Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit oder pflege.de.
- Informationen zur Kurzzeitpflege finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit oder pflege.de.
- Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote im Alltag
- Informationen zu Pflegegraden finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit oder pflege.de
- Leistungsbeträge für Personen mit Pflegegrad (Stand: 2025)